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INOVAZEN MONTENEGRO D.O.O.
LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIGITALE SOFTWARE, E-COMMERCE-MODULE UND ERWEITERUNGEN (EULA)

Einzel-Domain-Lizenzbestimmungen, Schutz des geistigen Eigentums, Anti-Piraterie-Klauseln und rechtliche Sanktionen

ARTIKEL 1 – LIZENZGEBERINFORMATIONEN UND RECHTSGRUNDLAGE

Diese Lizenzvereinbarung für digitale Software, E-Commerce-Module und Erweiterungen (im Folgenden 'Vereinbarung' genannt) wird geschlossen zwischen dem Lizenzgeber, dessen offizielle Unternehmensdaten nachstehend aufgeführt sind, und dem Lizenznehmer (Kunden), der ein E-Commerce-Modul, eine Software-Erweiterung, ein Theme oder ein digitales Programmpaket über die offizielle Website inovazen.me oder autorisierte digitale Vertriebskanäle erwirbt:

Diese Vereinbarung stellt einen integralen, ergänzenden und untrennbaren Anhang des zwischen den Parteien geschlossenen Internationalen umfassenden Rahmenvertrages über digitale Cloud-Dienste (SaaS), Software-Zugriffslizenzen und den Fernabsatz dar. Sie tritt in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung mit dem Kauf des Moduls, dem Herunterladen der Softwaredateien oder der Aktivierung des Lizenzschlüssels.

ARTIKEL 2 – DEFINITIONEN UND DYNAMISCHER SOFTWARE-GELTUNGSBEREICH

ARTIKEL 3 – EINZEL-DOMAIN-LIZENZPRINZIP UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

3.1. Beschränkung auf eine einzelne Produktions-Domain:

Sofern beim Bestellvorgang nicht ausdrücklich und schriftlich ein Multi-Domain-Enterprise-Lizenzpaket vereinbart wurde, darf jedes erworbene Modul, Theme oder Add-on ausschließlich auf genau einem (1) bei der Bestellung angegebenen produktiven Domain-Namen installiert und betrieben werden. Der Betrieb desselben Softwarepakets auf mehreren unterschiedlichen Domains oder unabhängigen Websites erfordert zwingend den Erwerb einer gesonderten Lizenz für jede einzelne Domain.

3.2. Keine Übertragung des geistigen Eigentums:

Dieses Rechtsgeschäft stellt keine Abtretung von Urheberrechten und keinen Verkauf des Quellcodes dar. Sämtliche algorithmischen Architekturen, Kernbibliotheken, Datenbankschemata und geistigen Eigentumsrechte verbleiben ausschließlich bei INOVAZEN. Der Kunde erwirbt lediglich ein beschränktes digitales Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser Vereinbarung.

3.3. Ausnahme für geschlossene Entwicklungs- und Staging-Umgebungen:

Der Kunde ist berechtigt, die Software vorübergehend in privaten lokalen Entwicklungsumgebungen (z. B. localhost) oder passwortgeschützten Staging-Subdomains, die unmittelbar mit der lizenzierten Domain verknüpft sind, rein zu technischen Test- und Debugging-Zwecken einzusetzen, vorausgesetzt, dass diese Testinstanzen weder öffentlich zugänglich sind noch für den produktiven Geschäftsbetrieb genutzt werden.

ARTIKEL 4 – UNZULÄSSIGE HANDLUNGEN, PIRATERIEVERBOT UND VERTRAGSSTRAFE

Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich, unwiderruflich und bedingungslos, die folgenden Handlungen weder direkt noch indirekt vorzunehmen:

ARTIKEL 5 – SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN UND STANDARD-SUPPORT

5.1. Aktualisierungszeitraum:

Sicherheits-Patches, Fehlerbehebungen und Updates zur Aufrechterhaltung der Systemkompatibilität für das erworbene Softwaremodul werden über das Kundenkontrollpanel für einen Zeitraum von einem (1) Kalenderjahr ab dem Kaufdatum kostenlos bereitgestellt. Der Zugriff auf nachfolgende Hauptversionssprünge nach Ablauf dieser Jahresfrist kann an die Zahlung einer jährlichen Aktualisierungsgebühr geknüpft werden.

5.2. Grenzen des Standard-Supports:

Der Kaufpreis umfasst grundlegende technische Hilfestellungen für die Einrichtung und den Betrieb der Software auf sauberen, unmodifizierten und unterstützten Standardversionen der Kernplattform gemäß den offiziellen Spezifikationen. Das Beheben von Softwarekonflikten, die durch Drittanbieter-Erweiterungen, individuell manipulierte Plattformdateien oder inkompatible Serverumgebungen entstehen, ist nicht Bestandteil des kostenfreien Supports und unterliegt gesonderten technischen Beratungsgebühren.

ARTIKEL 6 – DOMAIN-ÄNDERUNG UND LIZENZÜBERTRAGUNG

Beantragt der Kunde eine Lizenzübertragung aufgrund eines berechtigten Rebrandings, eines Domainwechsels oder einer betrieblichen Umstrukturierung, so hat er schriftlich zu bestätigen, dass die Software von der bisherigen Domain vollständig deinstalliert und dauerhaft gelöscht wurde. INOVAZEN kann nach Prüfung der Gründe während der Lizenzlaufzeit eine (1) kostenfreie Domain-Umschreibung bewilligen. Jeder weitere Antrag auf Domain-Änderung unterliegt einer administrativen Bearbeitungsgebühr.

ARTIKEL 7 – GESETZLICHER AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Gemäß Artikel 16 Buchstabe m der EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) und dem Verbraucherschutzgesetz Montenegros erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass für digitale Softwareprodukte, herunterladbare Codedateien oder Lizenzschlüssel, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert und unmittelbar nach Abschluss der Bestellung elektronisch bereitgestellt oder aktiviert werden, KEIN WIDERRUFS- ODER RÜCKGABERECHT besteht. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.

ARTIKEL 8 – VERTRAGSBEENDIGUNG UND FERNDEAKTIVIERUNG DER LIZENZ

Verstößt der Kunde gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung – insbesondere gegen die Einzel-Domain-Bindung, die Anti-Piraterie-Vorgaben oder die Weitergabeverbote –, behält sich INOVAZEN das Recht vor, den Lizenzschlüssel aus der Ferne zu widerrufen und zu deaktivieren, Software-Updates einzustellen und die Vereinbarung fristlos ohne Entschädigungspflicht zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software unverzüglich und dauerhaft von seinen Servern zu löschen.

ARTIKEL 9 – ELEKTRONISCHE BEWEISFÜHRUNG UND GERICHTSSTAND

9.1. Elektronische Beweisvereinbarung:

Bei Rechtsstreitigkeiten gelten die Lizenzauthentifizierungsprotokolle der Server von INOVAZEN, elektronische Transaktionsprotokolle, IP-Register und kryptografische Zeitstempel als primäre, verbindliche und beweiskräftige Beweismittel.

9.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht Montenegros. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich das Handelsgericht von Montenegro in Podgorica (Privredni sud Crne Gore) sowie die Vollstreckungsbehörden in Podgorica zuständig.

ARTIKEL 10 – INKRAFTTRETEN UND ELEKTRONISCHER VERTRAGSSCHLUSS

Diese Vereinbarung umfasst zehn (10) Artikel und tritt in Kraft, sobald der Kunde auf inovazen.me eine Bestellung aufgibt, die Zahlung leistet oder die Softwaredateien herunterlädt, womit ein rechtsgültiger, bindender und durchsetzbarer elektronischer Vertrag zustande kommt.