INOVAZEN MONTENEGRO D.O.O.
INTERNATIONALER UMFASSENDER RAHMENVERTRAG ÜBER DIGITALE CLOUD-DIENSTE (SaaS),
SOFTWARE-ZUGRIFFSLIZENZEN UND DEN FERNABSATZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen in voller Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien über Verbraucherrechte und digitale Dienste, der DSGVO sowie dem montenegrinischen Schuldrecht
ARTIKEL 1 – VERTRAGSPARTEIEN UND ZUSTELLUNGSGRUNDSÄTZE
Dieser Internationale umfassende Rahmenvertrag über digitale Cloud-Dienste (SaaS), Software-Zugriffslizenzen und den Fernabsatz (im Folgenden 'Vertrag' genannt) wird geschlossen zwischen dem Dienstanbieter, dessen offizielle Registrierungsdaten nachstehend aufgeführt sind, und der natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden 'Kunde' oder 'Abonnent' genannt), die sich über inovazen.me registriert, ein Abonnement abschließt oder ein Bestellformular bestätigt:
• Offizielle Firmenbezeichnung: INOVAZEN MONTENEGRO D.O.O.
• Steueridentifikationsnummer (PIB): 03689158
• Eingetragener Firmensitz: Petra Sinanovica Nagiba, Lamela 5/22 City Kvart, Podgorica / MONTENEGRO
• Offizielle Website: inovazen.me
Die vom Kunden bei der Registrierung oder Rechnungsstellung angegebene Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer gelten als offizielle Adressen für rechtliche Zustellungen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung dieser Angaben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Kalendertagen, im System zu aktualisieren; andernfalls entfalten alle an die zuletzt hinterlegte Adresse übermittelten elektronischen und postalischen Mitteilungen volle Rechtswirkung.
ARTIKEL 2 – DEFINITIONEN UND RECHTLICHE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
• Plattform: Die über inovazen.me zugängliche Website, deren Subdomains, zugehörige dedizierte Cloud-Serverarchitekturen und Kundenkontrollpanels im Eigentum oder unter der Verwaltung von INOVAZEN.
• Cloud-Software-Dienst (SaaS): Alle branchenspezifischen, operativen, unternehmerischen, kaufmännischen und administrativen webbasierten proprietären Plattformen, Anwendungen, Erweiterungen und Softwaremodule, die von INOVAZEN entwickelt wurden oder künftig entwickelt werden und deren Spezifikationen auf inovazen.me oder bei der Bestellung aufgeführt sind. Alle geistigen Eigentumsrechte, Eigentumsbefugnisse und der zugrunde liegende Quellcode verbleiben ausschließlich bei INOVAZEN; die Software wird dem Kunden über das Internet auf von INOVAZEN betriebenen Cloud-Servern bereitgestellt.
• Quellcode (Source Code): Alle lesbaren, interpretierten oder kompilierten Textdateien, relationalen Datenbankschemata, Geschäftslogikregeln, Algorithmen und Backend-Skripte.
• Zugriffslizenz: Eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche und zeitlich begrenzte digitale Nutzungslizenz, die dem Kunden das Recht einräumt, die grafische Web-Benutzeroberfläche der Software ausschließlich während der aktiven Abonnementlaufzeit gegen Zahlung der vereinbarten Gebühren zu nutzen, ohne dass Eigentumsrechte oder Rechte am Quellcode übertragen werden.
• Untrennbare Anhänge: Die auf der Plattform veröffentlichten Service-Level-Agreements (SLA), Datenschutzrichtlinien, Rückerstattungsrichtlinien, Software-Lizenzbedingungen und Kampagnenregeln.
ARTIKEL 3 – RECHTSNATUR DES VERTRAGES: DIENSTLEISTUNG, KEIN WERKVERTRAG
3.1. Ausschluss eines Werkvertragscharakters:
Der Kunde erkennt unwiderruflich an und bestätigt, dass die von INOVAZEN bezogene Cloud-Software weder einen physischen Warenkauf noch eine Übertragung von Urheberrechten noch einen Werkvertrag darstellt; der wesentliche Rechtscharakter dieses Vertrages besteht in der 'Bereitstellung von zeitlich befristetem Cloud-Hosting und webbasierten Software-Zugriffslizenzen'.
3.2. Rechtliche Natur der Entgelte:
Erhobene Abonnement- oder Bereitstellungsgebühren stellen unter keinen Umständen ein Entgelt für die Übertragung von Eigentumsrechten am Programmcode dar. Diese Vergütung deckt die Bereitstellung von Server-Hardware-Ressourcen, die Aufrechterhaltung der Systemsicherheit, kontinuierliche Optimierungen sowie das Nutzungsrecht an der Weboberfläche ab.
ARTIKEL 4 – ABSOLUTER AUSSCHLUSS DER QUELLCODE-HERAUSGABE UND EIGENTUM
4.1. Strenge Geheimhaltung des Quellcodes:
Der Quellcode, Kernbibliotheken, Datenbankschemata, kompilierte Ressourcen und technische Frameworks der von INOVAZEN bereitgestellten Cloud-Software werden dem Kunden oder Dritten unter keinen Umständen, gegen keinerlei Vergütung und zu keinem Zeitpunkt übergeben, offengelegt oder übertragen; ebenso wenig wird ein Root-, SSH- oder direkter Datenbankzugriff gewährt.
4.2. Unwiderruflicher Verzicht auf Code-Herausgabeansprüche:
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliches Recht, Quelldateien, System-Image-Kopien, Root-Zugriffsrechte oder physische Datenbankdateien einzufordern, und erkennt an, dass ein derartiges Verlangen der Rechtsnatur dieses Vertrages grundlegend widerspricht.
ARTIKEL 5 – VERPFLICHTENDES CLOUD-HOSTING AUF INOVAZEN-SERVERN
5.1. Exklusives Cloud-Hosting:
Alle Cloud-Software-Plattformen im Rahmen dieses Modells dürfen ausnahmslos ausschließlich auf sicheren, von INOVAZEN verwalteten und überwachten Cloud-Servern betrieben werden.
5.2. Verbot von Migration und Portabilität:
Das Verlagern, Kopieren, Klonen, Ausführen oder Hosten der Software auf kundeneigenen On-Premise-Servern, internen Rechnern, bei Drittanbietern von Hosting-Diensten oder in externen Rechenzentren ist rechtlich und technisch strikt untersagt.
ARTIKEL 6 – VERBOT VON REVERSE ENGINEERING, DEKOMPILIERUNG UND DATA SCRAPING
6.1. Schutz der System- und Architekturintegrität:
Dem Kunden ist es untersagt, die Weboberfläche, API-Schnittstellen, Netzwerkdatenströme oder Client-Skripte der Software einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuverfolgen oder Lizenzvalidierungsmechanismen zu umgehen.
6.2. Verbot von Nachahmung und automatisiertem Abruf:
Der Kunde darf die Systemabläufe, UI-Layouts oder operative Geschäftslogik nicht analysieren, um eine konkurrierende Plattform zu erstellen, und keine automatisierten Bots, Web-Scraper, Crawler oder Robots auf der Infrastruktur einsetzen.
ARTIKEL 7 – VERTRAGSSTRAFE UND SCHADENERSATZ BEI IMMATERIALGÜTERRECHTSVERLETZUNGEN
Verstößt der Kunde direkt oder indirekt gegen die Bestimmungen der Artikel 4, 5 oder 6 dieses Vertrages (Nicht-Herausgabe des Quellcodes, Hosting-Pflicht und Verbote des Reverse Engineering), ist er verpflichtet, INOVAZEN sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie den entgangenen Gewinn vollumfänglich zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Kunde ohne Erfordernis einer vorherigen Abmahnung oder richterlichen Anordnung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von mindestens fünfzigtausend Euro (50.000 EUR) auf erstes Anfordern an INOVAZEN zu zahlen. Das Recht von INOVAZEN zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie zum Erlass einstweiliger Verfügungen bleibt unberührt.
ARTIKEL 8 – DOMAIN- UND SUBDOMAIN-ROUTING-GRUNDSÄTZE
8.1. Zuweisung von Subdomains:
Im Rahmen des SaaS-Abonnements kann INOVAZEN dem Kunden eine systemeigene Subdomain (z. B. kunde.inovazen.me) zur Plattformnutzung zuweisen.
8.2. Weiterleitung eigener Domains:
Der Kunde ist berechtigt, eine in seinem Eigentum stehende Domain mittels DNS-Einträgen auf die Cloud-Server von INOVAZEN weiterzuleiten. Eine solche Weiterleitung begründet keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte des Kunden an den Servern, der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur. INOVAZEN übernimmt keine Haftung für Ausfälle, die auf fehlerhafte DNS-Einträge des Kunden oder versäumte Domain-Verlängerungen zurückzuführen sind.
ARTIKEL 9 – EIGENTUM AN KUNDENDATEN UND EXPORT VON ROHDATEN
9.1. Ausschließliches Eigentum des Kunden:
Sämtliche Geschäftsdaten, Kundenkarteien, Transaktionshistorien, Finanzaufzeichnungen, Artikeldaten und sonstigen Inhalte, die der Kunde in die Software einspeist, verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Kunden; INOVAZEN beansprucht keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an diesen Kundendaten.
9.2. Exportmöglichkeiten:
Während der aktiven Abonnementlaufzeit hat der Kunde das Recht, seine Geschäftsdaten über die standardmäßigen Exportfunktionen der Weboberfläche (CSV, Excel, XML, JSON) zu exportieren. Bei Vertragsbeendigung beschränkt sich die Herausgabepflicht von INOVAZEN ausschließlich auf die Bereitstellung der unverarbeiteten Rohdaten der Kundendatenbank in einem standardisierten tabellarischen Format; Programmcodes, relationale Schemata und Benutzeroberflächen-Templates fallen nicht unter den Begriff der Kundendaten und werden nicht herausgegeben.
ARTIKEL 10 – E-COMMERCE-MODULE UND EINZEL-DOMAIN-LIZENZIERUNG
10.1. Nicht-exklusive Einzel-Domain-Lizenz:
Für modulare Erweiterungen, Add-ons oder Themes, die für CMS- oder E-Commerce-Plattformen erworben werden, erhält der Kunde eine einfache, nicht-exklusive Lizenz, die strikt auf die beim Kauf angegebene einzelne (1) Domain beschränkt ist.
10.2. Verbot der Weitergabe und Mehrfachinstallation:
Die Auslieferung von Moduldateien beinhaltet keine Übertragung des Urheberrechts. Der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung, die Verteilung, das Hochladen auf Open-Source- oder Warez-Plattformen sowie der Einsatz auf mehreren Domains stellen eine schwerwiegende Lizenzverletzung dar und führen zur fristlosen Kündigung sowie zur Fälligkeit der Vertragsstrafe.
ARTIKEL 11 – INDIVIDUALSOFTWARE, UNTERNEHMENSWEBSITES UND GRAFIKDESIGN-LEISTUNGEN
11.1. Prüfungs- und Abnahmeverfahren:
Im Kundenauftrag erstellte Individualsoftware, Webportale oder Designprojekte werden zur Überprüfung auf einem Entwicklungs-/Testserver von INOVAZEN bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bereitstellung zu prüfen und begründete Mängelrügen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge, gilt das Werk als vollständig mangelfrei abgenommen und genehmigt.
11.2. Umfang von Korrekturschleifen:
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt, beinhalten Individualentwicklungen und Designleistungen maximal zwei (2) Revisionsrunden. Anforderungen, die das freigegebene Basiskonzept grundlegend verändern, neue funktionale Module verlangen oder wesentliche Änderungen am Datenbankschema erfordern, sind nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsumfangs und werden gesondert nach Aufwand und mit angepassten Fristen berechnet.
ARTIKEL 12 – CLOUD-HOSTING-VERFÜGBARKEIT UND DOMAIN-REGISTRIERUNG
12.1. Domain-Verwaltung:
Domains werden über akkreditierte Registrare auf den Namen des Kunden registriert. INOVAZEN haftet nicht für Domainverluste, Sperrungen, Strafgebühren des Registrars oder den Erwerb durch Dritte, sofern diese Umstände auf verspätete Zahlungen der Verlängerungsgebühren durch den Kunden zurückzuführen sind.
12.2. Zielverfügbarkeit:
INOVAZEN strebt eine jährliche Verfügbarkeit der Cloud-Hosting- und SaaS-Infrastruktur von neunundneunzig Komma fünf Prozent (99,5 %) an, ausgenommen geplante Wartungsfenster und Fälle höherer Gewalt. Benutzerkonten, die Systemressourcen übermäßig beanspruchen oder Sicherheitsrisiken verursachen, können ohne vorherige Ankündigung gedrosselt oder gesperrt werden.
ARTIKEL 13 – ZAHLUNGSMETHODEN, KREDITKARTEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
13.1. Zahlungswege:
Sämtliche Entgelte sind im Voraus über auf inovazen.me integrierte lizenzierte und sichere Kredit-/Debitkartenzahlungssysteme oder per internationaler Banküberweisung zu entrichten.
13.2. Abrechnungswährung:
Rechnungen werden auf elektronischem Weg in Euro (EUR), der offiziellen Währung Montenegros, oder in beim Checkout ausgewiesenen konvertiblen Währungen gemäß den geltenden steuerlichen Vorschriften ausgestellt.
13.3. Ermächtigung zur wiederkehrenden Belastung:
Wurde für wiederkehrende SaaS-Abonnements eine Zahlungskarte hinterlegt, ist das System berechtigt, fällige Verlängerungsgebühren zum Laufzeitende automatisch abzubuchen, um eine Unterbrechung der Dienste zu verhindern.
ARTIKEL 14 – AUSSETZUNG, ZAHLUNGSVERZUG UND ENDGÜLTIGE DATENLÖSCHUNG
14.1. Dreitägige Frist zur Kontosperrung:
Abonnements, deren Verlängerungsgebühren bei Fälligkeit nicht eingezogen werden können, werden innerhalb von drei (3) Werktagen nach Fälligkeit automatisch in den Status 'Gesperrt' versetzt; damit wird der Zugriff auf das Frontend und das Administrationspanel deaktiviert.
14.2. Endgültige Löschung nach 30 Tagen:
Wird der Zahlungsrückstand nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Sperrung vollständig ausgeglichen, gilt der Vertrag ohne Anspruch auf Entschädigung als automatisch gekündigt. Der zugewiesene Serverplatz wird vollständig bereinigt; Datenbankstrukturen und sämtliche Inhalte werden aus Gründen der Systemsicherheit und Datenhygiene dauerhaft und unwiederbringlich gelöscht. INOVAZEN übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die durch Zahlungsverzug des Kunden entstehen.
ARTIKEL 15 – GESETZLICHE AUSSCHLÜSSE DES WIDERRUFSRECHTS
Gemäß Artikel 16 Buchstabe m der EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) und dem Verbraucherschutzgesetz Montenegros erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass für die folgenden Leistungskategorien KEIN WIDERRUFS- ODER RÜCKERSTATTUNGSRECHT besteht:
• Digitale Produkte: Softwaremodule, Skripte und Lizenzschlüssel, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert und unmittelbar nach Vertragsschluss elektronisch bereitgestellt oder zum Download freigeschaltet werden.
• Aktivierte Cloud-Dienste: SaaS-Abonnements, bei denen Serverressourcen zugewiesen, Datenbanken initialisiert und der Zugriff freigeschaltet wurde.
• Individualanfertigungen: Webentwicklungen, Grafikdesigns und kundenspezifische Programmierungen, die nach individuellen Vorgaben des Kunden angefertigt wurden.
• Domain-Namen: Domains, die unmittelbar nach Bestelleingang verbindlich über Registrierungsstellen auf den Kunden registriert wurden.
ARTIKEL 16 – BEDINGTE RÜCKERSTATTUNG BEI JÄHRLICHEM SHARED CLOUD-HOSTING
Ein grundloser Erstattungsantrag kann ausschließlich für standardmäßige jährliche Shared Cloud-Hosting-Pakete innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Bestelldatum gestellt werden. Im Falle einer Erstattung werden anfallende offizielle Registrierungsgebühren für Domains (auch wenn diese im Paket als kostenlos ausgewiesen waren), Lizenzkosten Dritter und Bankspesen in Abzug gebracht; erstattet wird lediglich der verbleibende Nettobetrag.
ARTIKEL 17 – DATENSCHUTZ UND DSGVO-KONFORMITÄT
17.1. Gesetzliche Einhaltung:
INOVAZEN verarbeitet und schützt personenbezogene Daten in voller Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem montenegrinischen Datenschutzgesetz.
17.2. Abgrenzung Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter:
Bezüglich personenbezogener Daten Dritter, die der Kunde in die Cloud-Plattform einspeist (z. B. Daten seiner Endkunden, Mitarbeiter oder Lieferanten), gilt der Kunde als 'Verantwortlicher' (Data Controller) und INOVAZEN ausschließlich als 'Auftragsverarbeiter' (Data Processor). Die Pflicht zur rechtmäßigen Erhebung und Einholung gesetzlich erforderlicher Einwilligungen obliegt vollumfänglich dem Kunden.
ARTIKEL 18 – RICHTLINIE ZUR ZULÄSSIGEN NUTZUNG (AUP) UND CYBERSICHERHEIT
18.1. Unzulässige Aktivitäten:
Der Kunde darf die Infrastruktur von INOVAZEN nicht für illegales Glücksspiel, unlizenzierte Finanz-/Forex-Geschäfte, gewaltverherrlichende oder missbräuchliche Inhalte, Phishing, Schadsoftware, den unaufgeforderten Versand von Massen-E-Mails (Spam) oder urheberrechtsverletzende Medien nutzen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige fristlose Kündigung.
18.2. Sicherheit der Zugangsdaten:
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten. INOVAZEN haftet nicht für Sicherheitsvorfälle oder Datenlecks, die durch schwache Passwörter oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht werden.
ARTIKEL 19 – HÖHERE GEWALT
Ereignisse, die sich dem Einflussbereich der Parteien entziehen – einschließlich Ausfälle globaler Internet-Backbones, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, Mobilmachung, staatliche Netzsperren oder behördliche Verfügungen –, gelten als höhere Gewalt. Für die Dauer des Ereignisses ruhen die vertraglichen Leistungspflichten.
ARTIKEL 20 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE)
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von INOVAZEN aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde in den letzten drei (3) Monaten vor Schadenseintritt tatsächlich an INOVAZEN gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste ist ausgeschlossen.
ARTIKEL 21 – AKTIONEN UND TARIFWECHSEL
Rabatte, Sonderpreise oder Gutscheincodes gelten ausschließlich für die erste vereinbarte Abrechnungsperiode. Nachfolgende Verlängerungen werden automatisch zum regulären Listenpreis berechnet. Aktionsgutscheine sind nicht kumulierbar und können nicht bar ausgezahlt werden.
ARTIKEL 22 – ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND MITTEILUNGEN
Die formelle Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt über registrierte E-Mail-Adressen oder das Ticket-System im Kundenpanel. Elektronische Mitteilungen gelten am Werktag nach dem Absenden als zugegangen.
ARTIKEL 23 – SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
ARTIKEL 24 – GESAMTVEREINBARUNG UND ANHÄNGE
Dieser Rahmenvertrag bildet zusammen mit den auf inovazen.me veröffentlichten Service-Level-Agreements (SLA), Datenschutzrichtlinien, Erstattungsrichtlinien, Lizenzbedingungen und Kampagnenregeln die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen Absprachen.
ARTIKEL 25 – ABTRETUNGS- UND ÜBERTRAGUNGSVERBOT
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte, Pflichten, Zugangsberechtigungen oder Konten aus diesem Vertrag ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von INOVAZEN an Dritte abzutreten, zu übertragen oder unterzulizenzieren.
ARTIKEL 26 – EINSEITIGES ÄNDERUNGSRECHT
INOVAZEN behält sich das Recht vor, diesen Vertrag an gesetzliche Vorgaben oder technische Weiterentwicklungen anzupassen. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf inovazen.me unmittelbar für alle Nutzer in Kraft.
ARTIKEL 27 – REFERENZ- UND PORTFOLIOMARKETING
Der Kunde gestattet INOVAZEN unwiderruflich, im Rahmen dieses Vertrages entwickelte Websites, Designs und Systeme auf inovazen.me sowie in Werbematerialien als Referenz und Portfolioerfolg zu präsentieren.
ARTIKEL 28 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
28.1. Anwendbares Recht:
Dieser Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht Montenegros.
28.2. Ausschließlicher Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Handelsgericht von Montenegro in Podgorica (Privredni sud Crne Gore) sowie die Vollstreckungsbehörden in Podgorica zuständig.
ARTIKEL 29 – ELEKTRONISCHE BEWEISVEREINBARUNG
In gerichtlichen Verfahren gelten Server-Zugriffsprotokolle, Datenbanktransaktionsberichte, Zeitstempel und automatisierte System-Logs von INOVAZEN als verbindliche, primäre und beweiskräftige Beweismittel. Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Zulässigkeit dieser elektronischen Aufzeichnungen zu bestreiten.
ARTIKEL 30 – INKRAFTTRETEN UND ELEKTRONISCHER VERTRAGSSCHLUSS
Dieser Vertrag umfasst dreißig (30) Artikel und tritt in Kraft, sobald der Kunde auf inovazen.me eine Bestellung abschließt, das Zustimmungsfeld markiert oder die Zahlung per Kreditkarte bzw. Banküberweisung durchführt, womit ein rechtsverbindlicher elektronischer Vertrag geschlossen ist.